Rechtliches
Impressum
Die Anbieterangaben müssen vor einer öffentlichen Produktivschaltung vollständig und rechtlich geprüft vorliegen.
Noch erforderlich
- vollständige Anbieterkennzeichnung
- vertretungsberechtigte Person
- ladungsfähige Anschrift und Kontakt
- Register- und Steuerangaben, soweit anwendbar
- inhaltlich verantwortliche Stelle
